Erstzulassung ab Juli 2009
Hubraum-Anteil (2 €/100 ccm Benzin, 9,50 €/100 ccm Diesel) plus gestaffelter CO₂-Anteil über dem Freibetrag von 95 g/km.
Berechnen Sie die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Auto oder Motorrad – inklusive CO₂-Aufschlag, Emissionsklasse und Saisonkennzeichen.
Angaben aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
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Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von Fahrzeugtyp, Kraftstoff, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab. Das Berechnungsmodell unterscheidet drei Zulassungszeiträume.
Hubraum-Anteil (2 €/100 ccm Benzin, 9,50 €/100 ccm Diesel) plus gestaffelter CO₂-Anteil über dem Freibetrag von 95 g/km.
Berechnung nach Euro-Norm (Schadstoffklasse). Der Steuersatz je 100 ccm variiert je nach Euro-Norm und Kraftstoff zwischen 6,75 € und 25,36 €.
Steuerbefreiung für 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2030. Danach gilt die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Alles Wichtige rund um Berechnung, Befreiungen und Zahlung der Kfz-Steuer.
Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): Hubraum in Feld P.1, CO₂-Emissionen in Feld V.7. Bei älteren Fahrzeugen ohne V.7-Eintrag entfällt der CO₂-Anteil.
Ja. Reine Elektrofahrzeuge sind für 10 Jahre ab Datum der Erstzulassung steuerbefreit – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der Befreiung gilt die Hälfte des regulären Satzes.
Für Krafträder gilt ein einheitlicher Satz von 1,84 € je angefangene 25 ccm Hubraum. Es gibt keinen CO₂-Anteil. Elektromotorräder sind analog zu Elektroautos befreit.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Erstzulassung ≥ 30 Jahre) zahlen eine einheitliche Jahressteuer: 191,73 € für Pkw und 46,02 € für Motorräder – unabhängig von Hubraum und CO₂.
Die Kfz-Steuer wird jährlich per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt eingezogen. Der Fälligkeitstag entspricht dem Zulassungstag. Eine manuelle Überweisung ist nicht möglich.
Ja. Personen mit dem Merkzeichen G, aG, H, Bl oder TBl im Schwerbehindertenausweis erhalten eine vollständige oder 50%ige Befreiung. Die Inanspruchnahme schließt die Nutzung des Behindertenparkausweises ein.
Ja – Saisonkennzeichen sind auf mindestens 2 und maximal 11 Monate ausgestellt. Die Kfz-Steuer wird anteilig für die zugelassenen Monate erhoben. Besonders sinnvoll für Motorräder oder Cabrios, die nur saisonal gefahren werden.
Die Grundsteuersätze bleiben für 2026 unverändert. Die gestaffelte CO₂-Besteuerung gilt für Erstzulassungen ab 01.01.2021. Für 2009–2020 gilt weiterhin der einheitliche CO₂-Satz von 2 €/g. Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge läuft längstens bis 31.12.2030.